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  • Der Mietvertrag
  • Zusammenfassung

Der Mietvertrag

Im Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter den Gebrauch einer Sache zu gestatten. Dafür erhält der Vermieter einen sogennanten Mietzins.

Mitverträge sind formfrei, das heißt sie können schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Wurde ein Wohnungsmietvertrag für mehr als ein Jahr mündlich festgehalten, so gilt dieser für umbestimmte Zeit. Es kann in diesem Fall erst ein Jahr nach dem Überlassen der Wohnug gekündigt werden.

Das Vetragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter endet bei Ablauf der vereinbarten Zeit, oder bei einer Kündigung durch eine der Parteien. Bei vermieteten Wohnungen gilt zusätzlich der Mietschutz, welcher dem Mieter zugute kommen soll. Durch den Mietschutz darf der Vermieter nur bei bestimmten Voraussetzungen kündigen oder die Miete erhöhen. Zum Beispiel bei Eigenbedarf oder bei Verletzung des Vertrages durch den Mieter. In diesem Fall kann der Mieter widersprechen, wenn er keine angemessene Ersatzwohnung findet oder schwer erkrankt ist.

Zusammenfassung

  • Mietverträge sind formfrei
  • Der Vermieter muss die Sache zum Gebrauch überlassen
  • Der Vermieter muss die Sache in einen benutzbaren Zustand erhalten
  • Bei Mietwohnung gilt der "Mietschutz"
  • Bei Mietwohnungen dürfen Vermieter die Miete nicht willkürlich erhöhen
  • Mietverträge enden nach Ablauf der vereinbarten Zeit oder durch eine Kündigung
  • Der Arbeitsvertrag
  • Der Werkvertrag
  • Der Pachtvertrag
  • Der Leihvertrag
  • Der Dienstvertrag
  • Der Darlehensvertrag
 
 
 
 

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