Das Grundkapital zur Gründung einer Aktiengesellschaft beträgt 50.000 Euro. Die Abkürzung AG muss im Firmennamen enthalten sein.
Die Gesellschafter, alle Aktionäre, beteiligen sich ausschließlich mit ihren Anteilen, den Aktien. Die Aktien werden an der Börse zu dem Kurswert (aktueller Wert) gehandelt. Dieser ist in der Regel höher als der Nennwert (Wert bei erscheinen). Zusätzlich gibt es die Dividende, welche ein Teil des Gewinns der AG ist. Sie wird in Euro an die Aktionäre (nach Aktienanzahl) ausgezahlt.
Durch den Verkauf der Aktion an Aktionäre kann ein Unternehmen schnell hohe Kapitalmengen aufbringen, weshalb diese Rechtsform bei größeren Firmen sehr beliebt ist.
Es muss mindestens eine Person mit einem Stammkapital von 50.000 Euro vorhanden sein.
Die Aktionäre haften nur mit ihren Aktien.
Die Hauptversammlung: Einmal im Jahr bilden alle Aktionäre die Hauptversammlung und treffen Entscheidungen. Pro Aktie eine Stimme.
Der Vorstand: Besteht aus mehreren Personen, die die Geschäfte leiten. Im 5 Jahreszyklus wird der Vorstand vom Aufsichtsrat gewählt.
Der Aufsichtsrat: Besteht aus drei Personen, die von den Aktionären und der Belegschaft gewählt werden. Diese Überwachen den Vorstand und berichten von der Hauptversammlung.
Anteil pro Aktie, sowie die Dividende pro Aktien.