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  • Kapitalgesellschaften
  • 1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Gründung
  • Haftung
  • Geschäftsführung
  • Gesellschaftsorgane
  • Gewinn
  • 2. Aktiengesellschaft (AG)
  • Gründung
  • Haftung
  • Geschäftsführung
  • Gesellschaftsorgane
  • Gewinn

Kapitalgesellschaften

Die Kapitalgesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass die Gesellschafter Kapital statt Arbeitskraft aufbringen und nur mit den Kapitaleinlagen haften.
Bei Kapitalgesellschaften handelt es sich um juristische Personen, weshalb die Firmen Verträge abschließen können. Sie entstehen durch die Eintragung in das Handelsregister.

1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindestkapital von 25.000 Euro erforderlich. Die Gesellschafter sind mit Anteilen (mind. 100€) an der Stammeinlage beteiligt. Die Gewinnverteilung geschieht gemäß den jeweiligen Kapitaleinlagen, der Firmennamen muss GmbH enthalten.

Da die GmbH nur mit dem Kapitalvermögen haftet ist diese nicht besonders Kreditwürdig, weshalb oft eine GmbH & Co KG gegründet wird. Die GmbH ist der Vollhafter (Komplementär) der KG während die Gesellschafter nur die Teilhafter (Kommanditisten) sind.

Gründung

Es wird mindestens eine Person benötigt, die mindestens 25.000 Euro Stammkapital zur Verfügung stellt.

Haftung

Alle Gesellschafter haften nut mit ihrem Kapitaleinlagen.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung besteht aus dem Geschäftsführer.

Gesellschaftsorgane

Die Gesellschafterversammlung, der Geschäftsführer und je nach Umfang des Unternehmens einen Aufsichtsrat.

Gewinn

Wird nach dem Stammeinlagen errechnet.

2. Aktiengesellschaft (AG)

Das Grundkapital zur Gründung einer Aktiengesellschaft beträgt 50.000 Euro. Die Abkürzung AG muss im Firmennamen enthalten sein.
Die Gesellschafter, alle Aktionäre, beteiligen sich ausschließlich mit ihren Anteilen, den Aktien. Die Aktien werden an der Börse zu dem Kurswert (aktueller Wert) gehandelt. Dieser ist in der Regel höher als der Nennwert (Wert bei erscheinen). Zusätzlich gibt es die Dividende, welche ein Teil des Gewinns der AG ist. Sie wird in Euro an die Aktionäre (nach Aktienanzahl) ausgezahlt.

Durch den Verkauf der Aktion an Aktionäre kann ein Unternehmen schnell hohe Kapitalmengen aufbringen, weshalb diese Rechtsform bei größeren Firmen sehr beliebt ist.

Gründung

Es muss mindestens eine Person mit einem Stammkapital von 50.000 Euro vorhanden sein.

Haftung

Die Aktionäre haften nur mit ihren Aktien.

Geschäftsführung

Der Vorstand.

Gesellschaftsorgane

Die Hauptversammlung: Einmal im Jahr bilden alle Aktionäre die Hauptversammlung und treffen Entscheidungen. Pro Aktie eine Stimme.

Der Vorstand: Besteht aus mehreren Personen, die die Geschäfte leiten. Im 5 Jahreszyklus wird der Vorstand vom Aufsichtsrat gewählt.

Der Aufsichtsrat: Besteht aus drei Personen, die von den Aktionären und der Belegschaft gewählt werden. Diese Überwachen den Vorstand und berichten von der Hauptversammlung.

Gewinn

Anteil pro Aktie, sowie die Dividende pro Aktien.

 
 
 
 

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