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  • Einzelunternehmung
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Einzelunternehmung

Das Einzelunternehmen ist die meist verbreitetste Rechtsform in Deutschland. Sie eignet sich besonders gut für Kleingewerbetreibende (Handwerksbetrieb, Einzelhandelsbetrieb, etc) und für Existensgründer.

Gründung

Für die Gründung ist ein einzelner Unternehmer notwendig, der das Kapital aufbringt und uneingeschränkt haftet (mit Privatvermögen).

Ein Eintrag in das Handelsregister ist freigestellt. Bei einer Eintragung wird der Unternehmer zum Kaufmann und unterliegt den Regeln des HGB (Handelsgesetzbuch), weshalb im Firmennamen "eingetragener Kaufmann" (e.K.) auftauchen muss. Ab einer bestimmten Größe des Unternehmens muss ein Eintrag in das Handelsregister vollzogen werden.
Liegt keine Eintragung vor, muss die Einzelunternehmung den Vor- oder Nachnamen des Unternehmers tragen.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung besteht aus dem Einzelunternehmer alleine.

Haftung

Der Gründer der Einzelunternehmung haftet uneingeschränkt, also auch mit seinem Privatvermögen.

Im Gegenzug hat er alleine das Recht Entscheidungen zu treffen und den Anspruch auf den Gewinn.

Gewinn

Dem Einzelunternehmer alleine steht der Gewinn zu.

Vorteile

  • Der Einzelunternehmer verfügt allein über den Gewinn.
  • Durch volle Entscheidungsgewalt können kurzfristig Entscheidungen getroffen werden.
  • Schnelle wirtschaftliche Anpassungen möglich
  • Es besteht keine Abhängigkeit zu anderen Vertretern/Geschäftsführern.

Nachteile

  • Volle Haftung mit Geschäfts- und Privatvermögen des Unternehmers
  • Das Risiko trägt der Unternehmer alleine
  • Das Kapital ist meist stark begrenzt (schwer erhöhbar)
 
 
 
 

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