Ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die eine gemeinsame Unternehmung vorhaben, nennt sich Personengesellschaft, wenn mindestens eine Person uneingeschränkt haftet. Es gibt mehrere Arten von Personengesellschaften. Die wichtigsten sind unten aufgeführt.
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Die Kapitalgesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass die Gesellschafter Kapital statt Arbeitskraft aufbringen und nur mit den Kapitaleinlagen haften.
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Das Einzelunternehmen ist die meist verbreitetste Rechtsform in Deutschland. Sie eignet sich besonders gut für Kleingewerbetreibende (Handwerksbetrieb, Einzelhandelsbetrieb, etc) und für Existensgründer.
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