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  • Die Unfallversicherung
  • Versicherungsträger
  • Leistungen

Die Unfallversicherung

Die Hauptaufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden. Dazu werden Unfallverhütungsvorschriften erstellt und und die Einhaltung überwacht. Sollte trotzdem ein Arbeitsunfall vorfallen, so wird der Betroffene finanziell unterstützt und die Erwerbstätigkeit wiederhergestellt. Die Beiträge für die Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber zu 100%.

Neben allen Arbeitnehmer sind auch Schüler und Studenten versichert. Leisungsanspruch hat der Betroffene jedoch nur bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten. Bei privaten Unfällen wird die Leistung der Krankenversicherung beansprucht.

Versicherungsträger

sind die zuständigen Berufsgenossenschaften (gewerbliche Berufsgenossenschaften, landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften sowie Unfallkassen und Feuerwehr-Unfallkassen der Behörden, Länder und Gemeinden.)

Leistungen

  • Unfallverhütung
    Vorschriften werden erstellt und Firmen überprüft. Bei Verstößen kann Bußgeld eingefordert werden.
  • Behandlung
    ärztliche Behandlung, Arzneimittel, Krankenhausaufenthalt, etc
  • Verletztengeld
    70% des Bruttolohns. Währen der ersten sechs Krankheitswochen muss der Arbeitgeber Entgeldfortzahlung betreiben, dass heißt das volle Gehalt bezahlen.
  • Berufshilfe
    Die Berufshilfe soll den Betroffenen helfen erneut arbeiten zu können. Beispielsweise durch Umschulungen.
  • Verletztenrente
    Sofern die Erwerbsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann, wird je nach dem Grad der Erwerbsminderung unterschiedlich hohe Verletztenrente gezahlt.
  • Hinterbliebenenrente
    Dient als Extistenzgrundlage für Hinterbliebene (Witwenrente, Witwerrente, Waisenrente).
  • Sterbegeld
    Dienst als Zuschuss zu den Bestattungskosten.
 
 
 

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