Die Hauptaufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden. Dazu werden Unfallverhütungsvorschriften erstellt und und die Einhaltung überwacht. Sollte trotzdem ein Arbeitsunfall vorfallen, so wird der Betroffene finanziell unterstützt und die Erwerbstätigkeit wiederhergestellt. Die Beiträge für die Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber zu 100%.
Neben allen Arbeitnehmer sind auch Schüler und Studenten versichert. Leisungsanspruch hat der Betroffene jedoch nur bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten. Bei privaten Unfällen wird die Leistung der Krankenversicherung beansprucht.
sind die zuständigen Berufsgenossenschaften (gewerbliche Berufsgenossenschaften, landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften sowie Unfallkassen und Feuerwehr-Unfallkassen der Behörden, Länder und Gemeinden.)