Die gesetzliche Krankenversicherung dient dem Schutz des Arbeitnehmers und seiner Familie in allen Krankheitsfällen. Sie soll die Gesundheit erhalten oder wiederherstellen. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber und -Nehmer jeweils zur Hälfte getragen, wobei der Versicherte für die Leistungen Geld zuzahlen muss. Bei Auszubildenden mit geringen Einkommen übernimmt der Arbeitnehmer die Beiträge komplett. Für Empfänger von Arbeitslosengeld Ⅰ und Ⅱ übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge. Seit dem 1.1.2009 sind die Krankenkassenbeiträge bei allen Kassen gleich.
Versicherungpflichtig sind alle Einwohner Deutschlands, wobei Arbeitnehmer nur pflichtversichert sind, wenn ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet (2008: 4012,50 Euro). Liegt das Einkommen dauerhaft (mindestens drei Jahre am Stück) darüber, können sie sich privat Krankenversichern.Selbstständige, Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, etc) und Beamte müssen eine private Krankenversicherung abschließen.
sind die Krankenkassen (Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, landwirtschaftlichen Krankenkassen, etc)