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  • Die Krankenversicherung
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  • Leistungen

Die Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung dient dem Schutz des Arbeitnehmers und seiner Familie in allen Krankheitsfällen. Sie soll die Gesundheit erhalten oder wiederherstellen. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber und -Nehmer jeweils zur Hälfte getragen, wobei der Versicherte für die Leistungen Geld zuzahlen muss. Bei Auszubildenden mit geringen Einkommen übernimmt der Arbeitnehmer die Beiträge komplett. Für Empfänger von Arbeitslosengeld Ⅰ und Ⅱ übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge. Seit dem 1.1.2009 sind die Krankenkassenbeiträge bei allen Kassen gleich.

Versicherungpflichtig sind alle Einwohner Deutschlands, wobei Arbeitnehmer nur pflichtversichert sind, wenn ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet (2008: 4012,50 Euro). Liegt das Einkommen dauerhaft (mindestens drei Jahre am Stück) darüber, können sie sich privat Krankenversichern.Selbstständige, Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, etc) und Beamte müssen eine private Krankenversicherung abschließen.

Versicherungsträger

sind die Krankenkassen (Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, landwirtschaftlichen Krankenkassen, etc)

Leistungen

  • Früherkennung von Krankheiten
    Vorsorgeuntersuchungen können ab einer bestimmten Altersgrenze beansprucht werden
  • Krankenhilfe
    • Krankenpflege (ärztliche Behandlung, Arzneimittel, Verbandsmittel)
    • Krankenhauspflege (ohne zeitliche Begrenzung)
    • Krankengeld (70% des Bruttolohns. Währen der ersten sechs Krankheitswochen muss der Arbeitgeber Entgeldfortzahlung betreiben, dass heißt das volle Gehalt bezahlen.)
  • Mutterschaftshilfe
    Besteht aus ärztlicher Behandlung, Arznei- und Heilmittel, Hebammenhilfe und Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld wirds sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung bezahlt.
  • Familienhilfe
    Gilt für Ehegatten und Kinder, sofern diese nicht selbst versichert sind.
 
 
 

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