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  • Die Arbeitslosenversicherung
  • Versicherungsträger
  • Leistungen
  • Arbeitslosengeld Ⅰ
  • Arbeitslosengeld Ⅱ (Hartz Ⅳ)

Die Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung soll Arbeitsplätze sichern, verschaffen und in der Arbeitslosigkeit als finanzielle Unterstützung leisten. Versicherungspflichtig sind alle Arbeitnehmer und Auszubildende, ausgenommen sind Geringverdiener (Minijobs). Die Beitrage werden vom Arbeitgeber und -Nehmer zu jeweils 50% getragen. Geringverdiener von 400–800 Euro zahlen einen ermäßigten Beitrag, bei Auszubildende mit einem Verdienst von bis 325 Euro übernimmt der Arbeitgeber die 100%.

Versicherungsträger

Die Bundesagentur für Arbeit

Leistungen

  • Sicherung von Arbeitsplätzen
    Die Bundesagentur für Arbeit betreibt Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, sowie Arbeitsvermittlung, Berufsberatung Förderung von Bildung, um die Beschäftigung zu sichern.
  • Finanzielle Absicherung in der Arbeitslosigkeit
    Zahlung von Arbeitslosengeld Ⅰ oder Ⅱ
  • Arbeitsbeschaffung
    für schwer vermittelbare Arbeitslose, indem Arbeitgeber Zuschüsse erhalten

Arbeitslosengeld Ⅰ

Ab dem Tag der Meldung als Arbeitslos, wird dem Arbeitslosen das Arbeitslosengeld Ⅰ gezahlt, sofern er der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht und die Anwartszeit (Beitragszeit) erfüllt hat. Dafür muss der Arbeitslose in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate Beiträge gezahlt haben. Treffen diese Punkte zu, werden einem maximal zwölf Monate Arbeitslosengeld Ⅰ ausgehändigt. Bei älteren Menschen verlängert sich die Zeit, da die Neueinstellung aufgrund des Alters erschwert wird.

Arbeitslosengeld Ⅱ (Hartz Ⅳ)

Das Arbeitslosengeld Ⅱ wird Bedürftigen bei Arbeitslosigkeit ohne zeitliche Begrenzung gezahlt. Für alleinstehende Personen liegt das Arbeitslosengeld Ⅱ bei 345 Euro monatlich, welches vom Staat und somit vom Steuerzahler gezahtl wird. Kosten für Miete, Heizung, gesetzliche Krankenkasse, Pflegeversicherung, Rentenversicherung werden vom sogenannten Wohngeld übernommen, welches ebefnalls der Stast zur Verfügung stellt.

 
 
 
 

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