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Seiteninhalte

  • Die Sozialversicherungen
  • Merkmale
  • Kritikpunkte
  • Welche Versicherung greift?
  • Krankenversicherung:
  • Unfallversicherung:
  • Rentenversicherung:
  • Arbeitslosenversicherung:
  • Pflegeversicherung:

Die Sozialversicherungen

  • Unfallversicherung

    Die Hauptaufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden. Dazu werden Unfallverhütungsvorschriften erstellt und und die Einhaltung überwacht

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  • Rentenversicherung

    Die gesetzliche Rentenversicherung soll bei Erwerbsunfähigkeit, Alter oder Tod dem Versicherten und seiner Familie schuützen. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber und -Nehmer zu gleichen Teilen getragen, wobei ab einem Verdienst von 5300 Euro der Beitrag nicht mehr steigt. Bis dahin werden 19,9% vom Brutt...

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  • Pflegeversicherung

    Die Aufgabe der Pflegeversicherung ist es pflegebedürftige Menschen zu unterstützen. Die Beiträge werden zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und -Nehmer getrage. Bei geringverdienenden Auszubildenden (325 Euro im Monat) übernimmt der Arbeitgeber den vollen Beitrag.

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  • Krankenversicherung

    Die gesetzliche Krankenversicherung dient dem Schutz des Arbeitnehmers und seiner Familie in allen Krankheitsfällen. Sie soll die Gesundheit erhalten oder wiederherstellen. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber und -Nehmer jeweils zur Hälfte getragen, wobei der Versicherte für die Leistungen Geld zuzahlen ...

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  • Arbeitslosenversicherung

    Die Arbeitslosenversicherung soll Arbeitsplätze sichern, verschaffen und in der Arbeitslosigkeit als finanzielle Unterstützung leisten. Versicherungspflichtig sind alle Arbeitnehmer und Auszubildende, ausgenommen sind Geringverdiener (Minijobs).

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Die Aufgabe der Sozialversicherungen ist dem Versicherten bei Krankheit, Alter, Unfall oder Arbeitslosigkeit seine Existenz zu gewährleisten. Da die meisten Arbeitnehmer nicht genügend Geld zur Verfügung haben um Geld für eventuelle Risiken zurückzulegen, sind die Sozialversicherungen Pflichtversicherungen. Für Beamte, Selbstständige und Großverdiener gibt es gesonderte Regelungen.

Merkmale

  • Die Versicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu je 50% getragen, wobei die Unfallversicherung zu 100% vom Arbeitgeber übernommen wird.
  • Der Versicherte hat einen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Versicherungen
  • Die Beitragshöhe errechnet sich aus dem Bruttogehalt des Versicherten
  • Die Versicherungsleistung richtet sich normal nach dem was der Versicherte benötigt

Kritikpunkte

Durch immer älter werdende Menschen und einer geringeren Geburtenrate kommen immer mehr Renter/Kranke auf einen Arbeitnehmer. Dadurch werden die Beiträge erhöht und die Leistungen gekürzt, wodurch immer mehr Renter/Pflegebedürftige zusätzlich auf die Sozialhilfe angewiesen sind.

Welche Versicherung greift?

Krankenversicherung:

  • Eine Frau geht zur Krebsvorsorge.
  • Wegen eines Unfalls im Urlaub muss man stationär behandelt werden.
  • Die Versicherten müssen für die Leistung Geld zuzahlen

Unfallversicherung:

  • Eine Berufsgenossenschaft erlässt neue Unfallverhütungsvorschriften.
  • Ein beim arbeiten Verunglückter Arbeitnehmer erhält Verletztengeld.
  • Ein Autofahrer verunglückt auf dem Weg zur Arbeit und muss ärztliche behandelt werden.
  • Ein Bäcker muss aufgrund einer Mehlallergie umgeschult werden.
  • Die Beiträge werden vom Arbeitgeber allein getragen.
 

Rentenversicherung:

  • Ein gesundheitlich angeschlagener Arbeit erhält Erwerbsminderungsrente.
  • Weil es um die finanzielle Lage der Versicherung schlecht gestellt ist, sollten die Versicherten zusätzlich privat vorsorgen.

Arbeitslosenversicherung:

  • Jemand wird entlassen und erhält Arbeitslosengeld.
  • Einem Maurer wird Wintergeld gezahlt.
  • Für einen Arbeitslosen werden Trainigsmaßnahmen gezahlt, um seine Einstellungschancen zu steigern.
  • Ein Schulabgänger nimmt die Berufsberatung in Anspruch.
 

Pflegeversicherung:

  • Ein Renter wird in einem Pflegeheim betreut.
  • Einem pflegebedürftigen Renter wird ein Rollstuhl zur Verfügung gestellt.
 
 
 
 

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