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  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Die wichtigsten Regelungen auf einem Blick

Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist zum Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen gedacht, also alle Arbeitnehmer, die 15, aber noch keine 18 Jahre alt sind. Personen unter 15 Jahren ist das Arbeiten verboten, da sie als Kinder gelten (verbotene Kinderarbeit).

Die wichtigsten Regelungen auf einem Blick

  1. Berufschulunterricht
    • Auszubildende sind für den Berufschulunterricht freizustellen
    • Mehr als fünf Unterichtsstunden gelten als ein Arbeitstag. Folglich muss der Arbeitnehmer nach der sechsten Stunde nicht mehr arbeiten.
  2. Arbeitszeit
    • Jugendliche drüfen maximal fünf Tage pro Woche beschäftigt werden (40 Stunden Woche)
    • Beschäftigung vor sechs Uhr und nach 20 Uhr ist verboten. Ausgenommen sind Arbeitnehmer in Bäckereien, Konditoreien, der Landwirtschaft und Gaststätten.
  3. Urlaubstage
    • Jugendliche bis 16 Jahre stehen 30 Urlaubstage zu
    • Jugendliche bis 17 Jahre stehen 27 Urlaubstage zu
    • Jugendliche bis 18 Jahre stehen 25 Urlaubstage zu
  4. verbotene Arbeiten
    Arbeiten, welche die Leistungsfähigkeiten der Arbeitnehmer überschreiten (Akkordarbeit, gefährliche Arbeit, Arbeit mit gefährlichen Stoffen, etc).
  5. Ärztliche Untersuchung
    Vor der Beschäftigungsaufnahme muss eine ärztliche Untersuchung stattfinden. Drei Monate vor dem zweiten Ausbildungsjahr muss erneut untersucht werden, wenn der Arbeitnehmer bis dahin das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
  6. Pause
    Bei 4,5–6 Stunden Arbeit stehen dem Arbeitnehmer 30 Minuten Pause zu, bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit gelten 60 Minuten Pause.
  7. Freizeit
    Zwischen Arbeitsende und -Beginn müssen mindestens 12 Stunden Freizeit liegen.
 
 
 

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