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Seiteninhalte

  • Tarifverträge
  • Tarifvertragsarten
  • Tarifautonomie
  • Friedenspflicht
  • Allgemeine Verbindlichkeit
  • Unabdingbarkeit
  • Der Sinn von Tarifverträgen

Tarifverträge

Tarifverträge werden zwischen Arbeitgeberverbände (z.B. bvdm (Bundesverband für Druck und Medien)) und den Gewerkschaften (z.B. ver.di (Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft)) geschlossen, den sogenannten Tarifpartnern. Die im Tarifvertrag festgelegten Bedingungen sind für alle Mitglieder der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einzuhalten. Also muss der Arbeitgeber dem Arbeitgeberverband angehören und der Arbeitnehmer in der Gewerkschaft sein, damit der Anspruch auf die Bedinungen möglich ist.

Tarifvertragsarten

  • Lohn- und Gehaltstarifvertrag enthält die Lohnhöhe, wird nach Arbeitsschwierigkeit und Vorbildung eingeteilt, Laufzeit liegt bei einem Jahr
  • Mantel- oder Rahmentarifvertrag enthält Regelungen zur Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, Merharbeit, ... Laufzeit liegt zwischen drei und fünf Jahren
  • Lohn- und Gehaltsrahmentarifverträge ergänzt in manchen Wirtschaftzweigen die Lohn- und Gehaltstarifverträge, die Laufzeit liegt bei mehreren Jahren um Bestimmungen langfristig festlegen zu können.

Tarifautonomie

Die Tarifautonomie beschreibt die Unabhängigkeit der Tarifpartner vom Statt. Dadurch haben Sie das Recht selbständig Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen.

Friedenspflicht

Die Friedenspflicht bedeutet, dass während der gesamten Laufzeit eines Tarifvertrages keine Arbeitskampfmaßnahmen vorgenommen werd

 

Allgemeine Verbindlichkeit

Durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales können Tarifverträge allgemein verbindlich erklärt werden, wenn ein Antrag der Tarifparteien vorliegt. Ist ein Tarifvertrag allgemein verbindlich, müssen sich auch Arbeitgeber und -Nehmer ausserhalb der Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband an die Bestimmungen halten.

Unabdingbarkeit

Mit der Unabdingbarkeit des Tarifvertrages ist gemeint, dass der Einzelvertrag keine schlechteren, aber bessere Leistungen als der Tarifvertrag beinhalten darf. So darf der Arbeitnehmer übertraflich bezahlt werden, aber untertariflich nicht.

 

Der Sinn von Tarifverträgen

  • Vereinfacht das Erstellen neuer Arbeitsverträge
    Arbeitgeber können auf die Bestimmungen der Tarifverträge zurückgreifen. Zeit, um Regelungen festzulegen fällt nicht mehr an und Arbeitsverträge sind einheitlich.
  • Gerechtigkeit
    Arbeitgeber erhalten die selben Leistungen, egal ob Sie während einer Hochkonjunktur oder nicht eingestellt werden. Kein Arbeitgeber kann das Gefühl haben, schlechter behandelt zu werden. Das Betriebsklima wird gesteigert
  • Chancengleichheit zwischen Arbeitgeber und -Nehmer
    Durch die Gewerkschaft erhält der einzelne Arbeitnehmer eine größere Stimme und das Machtverhältnis wird neu deffiniert. Die Verhandlungsposition wird besser, zum Teil durch Streik Möglichkeiten.
 
 
 

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